Zum Inhalt springen
Jeannine LudwigImmobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertraulichkeit

Alle Informationen und Objektnachweise von Jeannine Ludwig Immobilien sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, diese Informationen und Objektnachweise ohne unsere ausdrückliche und zuvor schriftlich erteilte Genehmigung an Dritte weiterzugeben. Handelt der Kunde dieser Verpflichtung zuwider und schließt ein Dritter oder eine andere Person, an die die Informationen weitergegeben wurden, den Vertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die mit Jeannine Ludwig Immobilien vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

2. Doppeltätigkeit des Maklers

Jeannine Ludwig Immobilien ist berechtigt, gleichzeitig sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden und von beiden Parteien eine Provision zu verlangen. Wir verpflichten uns jedoch, in einem solchen Fall auf unsere Doppeltätigkeit hinzuweisen.

3. Informationspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss des Kaufvertrages bei Jeannine Ludwig Immobilien unter Nennung des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners nachzufragen, ob der vorgesehene Vertragspartner durch die Tätigkeit von Jeannine Ludwig Immobilien veranlasst wurde.

4. Angaben des Eigentümers

Jeannine Ludwig Immobilien weist darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft wurden. Die Prüfung der Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit ist Sache des Kunden. Jeannine Ludwig Immobilien übernimmt für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung.

5. Ersatz- und Folgegeschäfte

Ersatz- und Folgegeschäfte sind ebenfalls honorarpflichtig. Ein Ersatzgeschäft liegt zum Beispiel vor, sobald der Kunde im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Jeannine Ludwig Immobilien vom Vermieter oder Verkäufer von anderen Gelegenheiten erfährt. Ein Ersatzgeschäft liegt auch vor, wenn sich der Kunde anders als zuvor vereinbart für einen Kauf statt einer Anmietung entscheidet oder umgekehrt oder wenn er mit dem Nachfolger des Vermieters oder Verkäufers einen Vertrag schließt. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn der Vertrag innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erweitert oder abgeändert wird.

Wird ein durch unsere Tätigkeit gemietetes Objekt innerhalb von drei Jahren vom Mieter erworben, so wird bei Abschluss des Kaufvertrages eine Provision an Jeannine Ludwig Immobilien fällig, auf die die bereits für den Mietvertrag gezahlte Provision angerechnet wird.

6. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Jeannine Ludwig Immobilien beschränkt sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Dies gilt nicht, soweit der Kunde durch unser Handeln einen Schaden an Körper oder Gesundheit erleidet oder sein Leben verliert.