
Jeannine Ludwig, Immobilienmaklerin in Neu-Anspach
Veröffentlicht · 5 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Der Wert Ihres Hauses im Hochtaunus setzt sich aus Bodenwert und Gebäudewert zusammen, dazu kommen Lage, Zustand und Nachfrage. Einen belastbaren Preis ermittle ich nach einer Besichtigung vor Ort.
Sie denken über einen Verkauf nach oder möchten einfach wissen, wo Sie stehen? Dann ist die Frage nach dem Wert der erste Schritt. Hier erkläre ich, woraus sich der Preis Ihres Hauses zusammensetzt, welche Verfahren es gibt und wie Sie eine erste Einschätzung bekommen.
Woraus setzt sich der Wert Ihres Hauses zusammen?
Jede Immobilie besteht aus zwei Teilen: dem Grundstück und dem Gebäude darauf. Das Grundstück altert nicht, das Gebäude schon. Deshalb betrachte ich beide Teile zunächst getrennt und führe sie dann zusammen.
Am Ende zählt der Verkehrswert. Das Baugesetzbuch beschreibt ihn als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB). Was Ihnen das Haus persönlich bedeutet, fließt also nicht ein. Das ist manchmal schwer, schützt aber vor falschen Erwartungen.
Welche Faktoren bestimmen den Preis?
Viele Punkte wirken zusammen. Diese sehe ich mir bei jeder Bewertung an:
- Lage: Ort, Stadtteil, Straße, Umgebung und Anbindung, etwa an die Taunusbahn oder die S-Bahn nach Frankfurt.
- Grundstück: Größe, Zuschnitt, Ausrichtung und was darauf gebaut werden darf.
- Gebäude: Baujahr, Bauweise, Wohnfläche und Grundriss.
- Zustand: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik und Bäder, dazu frühere Modernisierungen.
- Energieeffizienz: Kennwerte aus dem Energieausweis und die Art der Heizung.
- Rechtliches: Wohnrechte, Baulasten, Denkmalschutz oder bestehende Mietverträge.
- Nachfrage: wie viele Käufer gerade suchen und wie sich Zinsen und Finanzierung entwickeln.
Im Hochtaunus liegen die Preise zwischen den Orten weit auseinander. Ein Grundstück im Usinger Land wird anders bewertet als eines in Bad Homburg oder Königstein. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Lage.
Welche Verfahren gibt es für die Immobilienbewertung?
Die Immobilienwertermittlungsverordnung nennt drei Verfahren: Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert (§ 6 ImmoWertV). Welches passt, hängt von der Art der Immobilie und den verfügbaren Daten ab. Die Verfahren lassen sich auch kombinieren.
| Verfahren | Grundidee | Typisch für |
|---|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Kaufpreise ähnlicher Objekte dienen als Maßstab | Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Bauland |
| Sachwertverfahren | Bodenwert plus Gebäudewert nach Herstellungskosten und Alter, angepasst an den Markt | Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser |
| Ertragswertverfahren | Der Wert ergibt sich aus den dauerhaft erzielbaren Mieten | Mehrfamilienhäuser, vermietete Objekte, Gewerbe |
Für ein typisches Einfamilienhaus steht meist das Sachwertverfahren im Mittelpunkt. Gibt es genug vergleichbare Verkäufe, ziehe ich sie zur Kontrolle heran.
Wie bekommen Sie eine erste Einschätzung?
- Eckdaten sammeln: Grundstücksfläche, Wohnfläche, Baujahr und die wichtigsten Modernisierungen.
- Wertanalyse anfragen: In meiner kostenlosen Immobilienbewertung beantworten Sie wenige Fragen, danach melde ich mich persönlich bei Ihnen.
- Persönlichen Termin vereinbaren: Ich sehe mir Ihr Haus an und nenne Ihnen einen nachvollziehbaren Wert.
Checkliste: Diese Angaben helfen bei der Bewertung
- Grundstücksfläche laut Grundbuch oder Liegenschaftskataster
- Wohnfläche und Nutzfläche, möglichst mit Berechnung
- Baujahr, Bauweise und Anzahl der Geschosse
- Modernisierungen mit Jahr, etwa Dach, Fenster, Heizung, Elektrik und Bäder
- Energieausweis, falls vorhanden
- Grundrisse und Baupläne
- Bei Wohnungen: Teilungserklärung, Hausgeld und Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Rechte und Lasten, etwa ein Wohnrecht, eine Baulast oder bestehende Mietverträge
Es muss nicht alles vollständig sein. Was fehlt, besorge ich gemeinsam mit Ihnen.
Wie ermittle ich den Wert vor Ort?
Ich sehe mir Ihr Haus persönlich an, vom Keller bis zum Dach. Dabei notiere ich Zustand, Ausstattung und alles, was den Wert hebt oder mindert. Danach ordne ich das Ergebnis in die Lage im Ort und die aktuelle Nachfrage ein.
Sie bekommen von mir keinen Wunschpreis, sondern eine nachvollziehbare Herleitung. Ich zeige Ihnen, welche Punkte ich wie gewichte. Passt Ihre Vorstellung nicht zum Markt, sage ich Ihnen das offen.
Zum Termin helfen mir die Unterlagen aus der Checkliste oben. Planen Sie Zeit für einen ruhigen Rundgang und für Ihre Fragen ein.
Welche Fehler sollten Sie bei der Preisfindung vermeiden?
- Den alten Kaufpreis hochrechnen: Was Sie vor Jahren bezahlt haben, sagt wenig über den heutigen Markt.
- Angebotspreise als Maßstab nehmen: Preise in Inseraten sind Wünsche der Verkäufer, keine erzielten Kaufpreise.
- Modernisierungskosten gleich Wertsteigerung setzen: Was eine neue Heizung gekostet hat, ist nicht automatisch der Betrag, um den der Wert steigt.
- Das Nachbarhaus zum Maßstab machen: Ein ähnliches Haus in der Straße kann anders ausgestattet sein oder unter anderen Umständen verkauft worden sein.
- Mängel verschweigen: Käufer und ihre Banken sehen Schwächen ohnehin. Offenheit schafft Vertrauen.
Ein zu hoher Preis lässt Interessenten wegbleiben, und die Immobilie steht lange am Markt. Ein zu niedriger Preis kostet Sie Geld. Deshalb rechne ich den Wert mit Ihnen nachvollziehbar her.
Wann brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten?
Für einen Verkauf reicht in der Regel eine fundierte Einschätzung des Marktwerts. Ein förmliches Verkehrswertgutachten kann bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder gegenüber dem Finanzamt sinnvoll sein. Solche Gutachten erstellen Sachverständige oder die Gutachterausschüsse selbst.
Meine Einschätzung ersetzt kein solches Gutachten. Ich sage Ihnen aber, wann eines für Ihre Situation ratsam ist.
Wie geht es nach der Bewertung weiter?
Mit einem realistischen Wert können Sie in Ruhe entscheiden, ob und wann Sie verkaufen. Wie ein Verkauf mit mir abläuft, lesen Sie auf der Seite Immobilie verkaufen. Antworten auf weitere Fragen finden Sie unter Häufige Fragen.
Häufige Fragen
Wie genau ist eine Online-Immobilienbewertung?
Eine Online-Bewertung ist eine grobe Orientierung. Sie kennt Lage und Eckdaten, aber nicht Zustand, Ausstattung und Besonderheiten Ihres Hauses. Für einen belastbaren Preis ist eine Besichtigung nötig.
Brauche ich für den Verkauf ein Gutachten?
In der Regel nicht. Für den Verkauf genügt meist eine fundierte Einschätzung des Marktwerts. Ein Verkehrswertgutachten ist vor allem bei Erbstreit, Scheidung oder gegenüber Behörden sinnvoll.
Muss ich vor der Bewertung renovieren?
Nein. Ich bewerte Ihr Haus im aktuellen Zustand. Ob sich einzelne Arbeiten vor einem Verkauf lohnen, besprechen wir danach gemeinsam.
Quellen

Über die Autorin
Jeannine Ludwig ist inhabergeführte Immobilienmaklerin in Neu-Anspach mit Erlaubnis nach § 34c GewO und begleitet Eigentümer im gesamten Hochtaunus. Mehr über Jeannine Ludwig

